Immobilienvermittlung

Wenn die Vermarktungsaktivitäten für Ihre Immobilie erfolgreich waren und der passende Käufer oder Mieter von uns gefunden wurde, wird die mündliche Absichtserklärung des Kunden Ihr Objekt kaufen oder mieten zu wollen schriftlich in Form eines verbindlichen Kauf- oder Mietangebotes verfasst.

In diesem, von uns erstellten, Kauf- oder Mietangebot werden alle wesentlichen Punkte schriftlich angeführt, die für den Käufer oder für den Mieter relevant sind Ihre Immobilie zu erwerben oder anzumieten. Wir leiten Ihnen als Verkäufer oder Vermieter das vom Interessenten unterfertigte und verbindliche Kauf- oder Mietangebot zur Begutachtung und Gegenzeichnung weiter und besprechen dieses noch im Vorfeld mit Ihnen.

Mit Ihrer Gegenzeichnung ist der Vorvertrag (= gegengezeichnetes Angebot) zum Hauptvertrag (Kaufvertrag/ Mietvertrag) perfekt und das Angebot wird an den zuständigen Vertragserrichter (Rechtsanwalt/Notar) – dieser ist idR im Angebot angeführt - weitergeleitet. Der Rechtsanwalt/Notar erstellt auf Basis des verbindlichen Vorvertrages den Vertragsentwurf und wird dieser zur Durchsicht und Prüfung an die Vertragsparteien direkt oder über uns weiterleitet.

Wir koordinieren für Sie die Vertragstermine, kommunizieren mit den Juristen und sind für Sie beim Unterfertigungstermin persönlich anwesend.

Erst jetzt, nach Abschluss des Vertrages, ist i.d.R. das vereinbarte Vermittlungshonorar  gegen Rechnungslegung für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit zu bezahlen. Abschließend wird ein Übergabeprotokoll für die offizielle Übergabe des Objektes erstellt. Darin bestätigen die Vertagsparteien die schriftliche Objektübergabe im vereinbarten Zustand laut Kauf- bzw. Mietvertrag und die Objektschlüssel und Objektunterlagen werden dem Käufer oder Mieter übergeben.     

Im Rahmen unseres umfangreichen Netzwerkes an Spezialisten rund um die Immobilie geben wir Ihnen gerne Empfehlungen für weitere Dienstleistungen, die Sie im Zuge Ihrer Übersiedlung eventuell benötigen und in Anspruch nehmen wollen.